Vergaberecht

Für EU-weite öffentliche Ausschreibungen gelten im Rahmen der turnusmäßigen zweijährigen Anpassung ab 2022 folgende neue leicht erhöhte Schwellenwerte (jeweils netto):

Dass Vergaberecht keine zentrale Rolle bei den Koalitionsverhandlungen spielt, ist klar. Tragisch ist jedoch, dass die Koalitionspartner weder Ahnung von der Materie noch Lust haben, sich mit dem aktuellen Stand zu beschäftigen.

Es ist soweit: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 29.10.2021 im Bundesanzeiger das Inkrafttreten des Wettbewerbsregisters gemeldet. Die korrekte etwas sperrige Formulierung lautet:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat festgestellt, dass die Voraussetzungen  für  die  elektronische  Datenübermittlung  entsprechend  §  9  Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes vorliegen.“