Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin am 30.04. das mit der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ausgesprochene Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² Verkaufsfläche gekippt und eine Öffnung der gesamten Verkaufsfläche unter Beachtung der Hygieneregeln vorläufig zugelassen.
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