20.10.2014Bundeskabinett beschließt Steuerbefreiung des INVEST-Zuschusses – Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups verbessert
Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern zu befreien. Mit INVEST erhalten private Investoren 20 Prozent ihrer Eigenkapital-Investition erstattet. Voraussetzung ist, dass sie sich mit mindestens 10.000 Euro an jungen innovativen Unternehmen beteiligen und die Beteiligung mindestens drei Jahre halten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Mit INVEST möchten wir mehr private Investoren dafür gewinnen, an Start-ups zu glauben und deren Ideen finanziell und mit Rat und Tat zu unterstützen. Gleichzeitig erleichtern wir jungen innovativen Unternehmen den Zugang zu dringend benötigtem Wagniskapital. Mit der Steuerbefreiung gewinnt INVEST weiter an Attraktivität. Denn jetzt ist die Unsicherheit genommen, dass der Investor einen Teil des Zuschusses wieder ans Finanzamt abführen muss. Die Steuerbefreiung ist gleichzeitig ein erster Schritt in der Umsetzung des Koalitionsvertrags zur Stärkung von Wagniskapital in Deutschland."
Die steuerrechtliche Regelung soll rückwirkend auch für das Jahr 2013 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten. Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich bis Anfang 2015 abgeschlossen sein.
Mehr
Ansprechpartner bei Fragen zu INVEST-Zuschuss für Wagniskapital:
Dr. Christian Rehm
Tel +49 30 263 95 09 - 225