Start des bundesweiten Wettbewerbsregisters in 2021

 

Das Interesse an einem zentralen Wettbewerbsregister zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen ist groß. Es ermöglicht öffentlichen Auftraggebern, schwerwiegende Rechtsverstöße eines Unternehmens bei einem bundesweit zuständigen Register elektronisch abzufragen und eingetragene Verstöße im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

 

Das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das die entsprechenden Voraussetzungen für eine solche bundesweit geführte elektronische Datenbank – das Wettbewerbsregister - regelt, ist bereits Juli 2017 in Kraft getreten. Die Umsetzung und der Aufbau der beim Bundeskartellamt angesiedelten Registerbehörde hat sich aufgrund organisatorischer und technischer Anforderungen seitdem hingezogen. Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegVO), der die Bestimmungen des Wettbewerbsregistergesetzes konkretisiert, beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrats ist damit der Start des Wettbewerbsregisters im ersten Quartal 2021 in die Wege geleitet.

 

Was die Vergabestellen und die Unternehmen im Einzelnen erwartet, finden Sie in dem aktuellen Beitrag im Vergabeblog vom 21.01.2021 von Monika Prell.

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