Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren ab 01.01.2018

 

 

Monika Prell

 

Zum Jahreswechsel sind neue Schwellenwerte (geschätzter vorläufiger Netto-Auftragswert) bei EU-weiten Ausschreibungen zu beachten.

 

Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre anhand des durchschnittlichen Tageskurses des Euro angepasst. Nach der letzten Anpassung zum 01.01.2016 gelten nach § 106 Abs.2 GWB durch Verweis auf die entsprechenden EU-Richtlinien (2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29.12.2017 ab 01.01.2018 folgende höheren Schwellenwerte:

 

Auftragsart

bis 2017

neu ab 2018

Bauaufträge (auch Sektorenbereich)

5.225.000 EUR

5.548.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

209.000 EUR

221.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit)

418.000 EUR

443.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)

135.000 EUR

144.000 EUR

 

Sobald bei Ausschreibungen der Schwellenwert erreicht wird, müssen öffentliche Auftraggeber die in Deutschland geltenden Vorschriften für EU-weite Vergabeverfahren nach § 106 Abs.1 GWB verbindlich anwenden.

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