Neue leicht erhöhte Schwellenwerte ab 01.01.2022

Für EU-weite öffentliche Ausschreibungen gelten im Rahmen der turnusmäßigen zweijährigen Anpassung ab 2022 folgende neue leicht erhöhte Schwellenwerte (jeweils netto):

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Vergabeverordnung): 215.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Bundesbehörden: 140.000 €  
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Verteidigung und Sicherheit): 431.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenauftraggeber): 431.000 €
  • Öffentliche Vergabe von Bauaufträgen: 5.382.000 €
  • Öffentliche Vergabe von Konzessionen: 5.382.000 €

 

An den EU-Schwellenwerten für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungsaufträgen von öffentlichen Auftraggebern (750.000 €) und der für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungsaufträgen von Sektorenauftraggebern (1.000.000 €) ändert sich nichts.

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