Endlich: Start des bundesweiten Wettbewerbsregisters noch in 2021

Es ist soweit: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 29.10.2021 im Bundesanzeiger das Inkrafttreten des Wettbewerbsregisters gemeldet. Die korrekte etwas sperrige Formulierung lautet:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat festgestellt, dass die Voraussetzungen  für  die  elektronische  Datenübermittlung  entsprechend  §  9  Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes vorliegen.“

 

Das nunmehr bundesweite elektronische Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern bei Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Eintrag eines Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte vorliegt und deswegen ein Unternehmen von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

 

Mit der Meldung im Bundesanzeiger beginnt einen Monat später ab dem 01.12.2021 für Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden die Pflicht, der beim Bundeskartellamt angesiedelten Registerbehörde meldepflichtige und registerrelevante Rechtsverstöße mitzuteilen.

Ab diesem Tag haben registrierte Auftraggeber bereits die Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters.

 

Ab dem 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen über 30.000 Euro bzw. bei Sektoren- und Konzessionsvergaben ab dem Schwellenwert zur Abfrage des Wettbewerbsregisters vor dem Zuschlag verpflichtet.

 

Ebenfalls ab dem 01.06.2022 können Unternehmen und natürliche Personen Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen.

 

Weitere Informationen zum Wettbewerbsregister erhalten Sie auf unserer Homepage hier.

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