Berlin setzt Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum um

 

Dr. Nina Jarass Cohen

 

Nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus bereits im November 2013 das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz beschlossen hatte, wird dieses nun durch die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung umgesetzt und im gesamten Stadtgebiet für anwendbar erklärt. Eine entsprechende Regelung ist am 01.05.2014 in Kraft getreten, wobei die auf Bezirksebene notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Verbots sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Das Zweckentfremdungsverbot schränkt die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, etwa als Gewerbe oder  Ferienwohnung, stark ein. Umwandlungen bedürfen zukünftig der Genehmigung. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden,  den Eigentümern droht in diesem Fall neben einer Geldbuße die bauaufsichtliche Untersagung der zweckfremden Nutzung.

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