AVV Klima: Neue Anforderungen bei Beschaffungen des Bundes seit 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 gilt die neue „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima)“. Die AVV Klima stellt eine Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) dar. Sie gilt für alle Vergabeverfahren des Bundes, die nach dem 01.01.2022 begonnen haben.

Vergabestellen und Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben hinreichend vertraut machen. Dies gilt auch deshalb, da nicht ausgeschlossen ist, dass die Einhaltung von den Vergabekammern zumindest als vorgelagerte Rechtsfrage geprüft werden könnte.

Was die Vergabestellen und die Unternehmen im Einzelnen erwartet, finden Sie in dem aktuellen Beitrag im Vergabeblog vom 06.01.2022 von Dr. Jana Dahlendorf.

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