Auswirkungen der Corona-Virus-Krise: Anspruch auf Fristverlängerung bei öffentlichen Vergaben?

 

Öffentliche Auftraggeber geben bei Vergabeverfahren bindende Angebotsfristen vor. Angebote nach Ablauf dieser Frist werden nicht mehr berücksichtigt und führen zum Ausschluss der Unternehmen vom Vergabeverfahren. Sofern sich der Auftraggeber an die im Vergaberecht festgelegten Mindestfristen hält, muss er einem Antrag zu einer Verlängerung der (meist knapp gesetzten) Angebotsfrist grundsätzlich nicht nachkommen.

 

Angesichts der im Rahmen der Corona-Pandemie angeordneten Grenzschließungen und der Produktionsausfälle können jedoch Lieferketten und Lieferzeiten nicht mehr wie ursprünglich geplant eingehalten werden. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen eine Verlängerung der Angebotsfrist geltend machen können, auch wenn die vergaberechtlichen Mindestfristen beachtet werden. Sofern ein Unternehmen nachweist, dass die Angebotsabgabe wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt nicht mehr möglich ist und es nicht auf andere Händler/Zulieferer ausweichen kann, muss ein Auftraggeber in diesem Fall wegen der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einem Antrag auf Fristverlängerung zustimmen.

 

Öffentliche Auftraggeber sollten somit konkret anhand des jeweiligen Einzelfalls prüfen, ob ein Unternehmen einen Anspruch auf Fristverlängerung hat. Unternehmen sollten frühzeitig mit Verweis auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Verlängerung der Angebotsfrist beantragen und müssen dies entsprechend nachweisen.

 

Diese Information soll betroffene Unternehmen und öffentliche Auftraggeber für das Thema sensibilisieren, stellt aber keine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall dar und soll und kann eine solche Beratung auch nicht entbehrlich machen.

 

Im Falle eines Beratungsbedarfs steht Ihnen unsere Sozietät SammlerUsinger gern zur Verfügung.

 

Ansprechpartner sind hier Frau Rechtsanwältin Monika Prell, Fachanwältin für Vergaberecht, und Frau Rechtsanwältin Dr. Jana Dahlendorf.

 

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