Alles neu? Von wegen: Das Vergaberecht im Koalitionsvertrag

Dass Vergaberecht keine zentrale Rolle bei den Koalitionsverhandlungen spielt, ist klar. Tragisch ist jedoch, dass die Koalitionspartner weder Ahnung von der Materie noch Lust haben, sich mit dem aktuellen Stand zu beschäftigen.

 

Denn wenn die Koalition im Koalitionsvertrag unter der Rubrik „Vergaberecht“ äußert,

 

Wir wollen die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen. Die Bundesregierung wird die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Wir werden die bestehenden Anforderungen entsprechend des europäischen Vergaberechts im nationalen Vergaberecht präzisieren. Die öffentliche Hand soll sich am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.
Wir wollen die rechtssichere Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben und dazu eine anwenderfreundliche zentrale Plattform schaffen, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht. Wir wollen schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern und unterstützen dabei Länder und Kommunen bei der Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.“

 

sollte ihr auffallen, dass alle zentralen Punkte seit Jahren für das Vergaberecht gefordert werden und mit der Vergaberechtsreform 2016 weitgehend umgesetzt worden sind.

 

Aber wer weiß, vielleicht ist die Koalition für Überraschungen gut und hat das Vergaberecht nicht nur als allgemeinen Platzhalter aufgenommen, sondern entwickelt tatsächlich konkrete Ideen zur Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren.

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