Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bleibt – wird aber verschärft

 

Dr. Hella Schmidt-Naschke, Philipp Neidel

 

Am 27.03.2014 veröffentlichte das BMF eine Pressemitteilung, nach der die Finanzminister der Länder sich zwar auf eine Beibehaltung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht (§ 371 AO), allerdings auch auf eine Verschärfung der Voraussetzungen verständigt haben. Rechtliche Details seien noch zu klären.

 

Hierzu wurde eine Erklärung von Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im BMF, veröffentlicht:

 

„Die Finanzminister der Länder haben sich für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen, allerdings mit deutlicher Verschärfung der Voraussetzungen. Ich unterstütze diese Position. Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein. So soll u.a. der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert und der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Da das Instrument der Selbstanzeige weiterhin rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein muss, sind Detailfragen noch zu klären.“

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