Auswirkungen der Corona-Virus-Krise: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Bundesregierung hat angekündigt, verschiedene Instrumente zur Stützung der Liquidität von Unternehmen bereitzustellen, die aufgrund der unabsehbaren Auswirkungen der Corona-Virus-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Es ist aber schon jetzt abzusehen, dass aus organisatorischen Gründen nicht sichergestellt werden kann, dass derartige Hilfen rechtzeitig innerhalb der für diese Fälle geltenden dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den Unternehmen ankommen werden, deren Verstreichen bereits als Insolvenzverschleppung gilt.
Aus diesem Grund bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Virus-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten.
Demnach soll die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 (mit Verlängerungsoption bis zum 31.03.2021) ausgesetzt werden. Als Vorbild hierfür sollen Regelungen dienen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und zuletzt 2016 getroffen wurden.
Voraussetzung für die Aussetzung wird damit sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Virus-Krise beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.
Das bedeutet, dass die Unternehmen bereits jetzt darauf achten sollten, die Unterlagen zusammen zu halten, die sie für den Fall eines Falles zum Nachweis, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Virus-Krise beruht, benötigen.
Diese Information soll betroffene Unternehmen und öffentliche Auftraggeber für das Thema sensibilisieren, stellt aber keine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall dar und soll und kann eine solche Beratung auch nicht entbehrlich machen.
Im Falle eines Beratungsbedarfs steht Ihnen unsere Sozietät SammlerUsinger gern zur Verfügung.
Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Marius Kranzkowski
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